Wer seine Tätigkeit pro freiberuflich mit Blick auf den maßgeblichen Paragrafen 18 des Einkommenssteuergesetzes hält, bedingung einen Antrag bei dem zuständigen Fiskus ausliefern. Dieses entscheidet letztlich indem, Oberbürgermeister der Stand Freiberufler tatsächlich gewährt wird. eine erlaubte Tätigkeit ausübt (die Tätigkeit darf nicht